1&1 DSL Vertrag kündigen – Schritt für Schritt Anleitung
Die Kündigung eines 1&1 DSL Vertrags ist heute einfacher als je zuvor. Dank des neuen Telekommunikationsgesetzes können Kunden nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten monatlich kündigen, anstatt in eine automatische Jahresverlängerung zu geraten.
Der Prozess, einen 1&1 DSL Vertrag zu kündigen, wurde dabei durch einen neuen Kündigungsbutton auf der Webseite deutlich vereinfacht. Nach der Online-Kündigung muss diese jedoch innerhalb von 7 Tagen telefonisch bestätigt werden. Alternativ steht auch der klassische Weg per E-Mail oder Post zur Verfügung.
In dieser Schritt-für-Schritt Anleitung zeigen wir Ihnen alle wichtigen Details zur Kündigung Ihres 1&1 DSL Vertrags – von der Kündigungsfrist über die erforderlichen Unterlagen bis hin zu Sonderkündigungsrechten bei einem Umzug.
Wichtige Informationen vor der Kündigung des 1&1 DSL Vertrags
Bevor Sie Ihren 1&1 DSL Vertrag kündigen, sollten Sie unbedingt einige wichtige Details kennen. Seit der TKG-Novelle im Dezember 2021 haben sich die Kündigungsbedingungen grundlegend geändert. Dies betrifft sowohl die Kündigungsfristen als auch die automatische Vertragsverlängerung. Wer diese Informationen vorab kennt, kann unnötige Kosten vermeiden und reibungslos zu einem neuen Anbieter wechseln.
Aktuelle Kündigungsfrist bei 1&1 DSL
Die Kündigungsfrist hängt maßgeblich von Ihrem Vertragsstatus ab. Grundsätzlich gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie Ihren 1&1 DSL Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat kündigen. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den früheren Regelungen.
Für die verschiedenen Vertragsmodelle gelten folgende Fristen:
- Verträge mit 24-monatiger Mindestlaufzeit: Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
- Verträge ohne Mindestlaufzeit (DSL-Flex-Tarife): Kündigungsfrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Kündigungseingang
Wichtig: Bei 1&1 gilt immer das Datum des Eingangs Ihrer Kündigung, nicht das Datum des Poststempels. Planen Sie deshalb unbedingt einen zeitlichen Puffer ein, besonders wenn Sie per Post kündigen. Möchten Sie beispielsweise zum Monatsende kündigen, sollte Ihre Kündigung spätestens zum Ende des vorherigen Monats bei 1&1 eingegangen sein.
Tatsächlich können Sie Ihre Kündigung jederzeit einreichen, auch weit vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
Mindestvertragslaufzeit und automatische Verlängerung
Die Standardlaufzeit bei 1&1 DSL-Verträgen beträgt in der Regel 24 Monate. Allerdings bietet 1&1 auch Tarife ohne Mindestlaufzeit an, die sogenannten DSL-Flex-Tarife. Bei diesen flexiblen Tarifen ist die Kündigung erstmalig nach drei Monaten möglich und danach jederzeit mit einem Monat Frist.
Die größte Änderung betrifft jedoch die automatische Vertragsverlängerung. Während sich 1&1 DSL-Verträge früher nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um weitere 12 Monate verlängerten, sind die neuen Regelungen deutlich kundenfreundlicher:
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein ganzes Jahr
- Stattdessen geht der Vertrag in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über
- Sie können dann monatlich mit einer Frist von einem Monat kündigen
Diese Änderung basiert auf dem neuen Telekommunikationsgesetz und gilt auch für Bestandskunden mit älteren Verträgen. Beachten Sie jedoch: Bei einer aktiven Vertragsverlängerung, etwa durch ein neues Handy oder veränderte Konditionen, gelten wieder die ursprünglichen Laufzeitbedingungen.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Für eine erfolgreiche Kündigung Ihres 1&1 DSL-Vertrags benötigen Sie bestimmte Unterlagen und Informationen. Diese sind unabhängig davon, ob Sie online, telefonisch oder per Post kündigen.
Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Angaben bereithalten:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift (genau wie im Vertrag angegeben)
- Ihre Kundennummer bei 1&1
- Die mit dem Vertrag verbundene Rufnummer
- Den gewünschten Kündigungstermin oder alternativ den Hinweis „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Bei einer Sonderkündigung: Den entsprechenden Kündigungsgrund
Alle wichtigen Vertragsdaten können Sie im 1&1 Control-Center einsehen, das über die Webseite account.1und1.de oder die 1&1 App zugänglich ist. Dort finden Sie unter anderem Ihre aktuelle Vertragslaufzeit, das nächstmögliche Vertragsende und alle Bestandteile Ihres Vertrags.
Bevor Sie kündigen, sollten Sie außerdem bedenken, dass Sie nach Vertragsende nur noch temporär auf Ihr E-Mail-Postfach zugreifen können, um Ihre E-Mails zu sichern. Eine Änderung des Passworts ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Möchten Sie Ihre Kündigung direkt im 1&1 Control-Center vormerken, haben Sie anschließend sieben Tage Zeit, diese telefonisch zu bestätigen. Durch die Online-Vormerkung sichern Sie bereits Ihre Kündigungsfrist, auch wenn die telefonische Bestätigung noch aussteht.
Kündigung über den 1&1 Kündigungsbutton
Seit Juli 2022 haben Verbraucher das Recht, Verträge durch einen einfachen Kündigungsbutton online zu beenden. Diese Neuerung basiert auf dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, das den Kündigungsprozess deutlich vereinfachen soll. Bei 1&1 bedeutet dies, dass Sie Ihren DSL Vertrag mit nur wenigen Klicks kündigen können – allerdings mit einigen wichtigen Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
Wo finde ich den Kündigungsbutton?
Den Kündigungsbutton finden Sie auf der offiziellen Webseite von 1&1. Schauen Sie dafür am unteren Bereich der Startseite nach dem Link „Vertrag kündigen“. Dieser Link führt Sie zu einem digitalen Kündigungsformular, das speziell für die Beendigung von Verträgen eingerichtet wurde.
Beachten Sie: Der 1&1 Kündigungsbutton ermöglicht es Ihnen, ohne Login in Ihr Kundenkonto zu kündigen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und eine wichtige Verbesserung für Verbraucher. Allerdings versucht 1&1 manchmal, Kunden zum Login in den Kundenbereich zu leiten – was rechtlich umstritten ist.
Alternativ können Sie auch direkt die Seite „1&1 Vertrag kündigen“ aufrufen, auf der alle wichtigen Informationen zur Kündigung zusammengefasst sind. Dort finden Sie ebenfalls den Zugang zum Kündigungsformular.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Online-Kündigung
Der Kündigungsprozess über den 1&1 Kündigungsbutton läuft in folgenden Schritten ab:
- Kündigungsbutton aufrufen: Klicken Sie auf der 1&1 Webseite unten auf „Vertrag kündigen“
- Formulardaten eingeben: Tragen Sie Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Vertragsdaten ein, damit 1&1 Ihren Vertrag eindeutig identifizieren kann
- Kündigungsgrund angeben: Wählen Sie einen Grund für Ihre Kündigung aus oder verfassen Sie eine eigene Nachricht
- Kündigungsformular absenden: Mit einem letzten Klick reichen Sie Ihre Kündigung ein
- Kündigungsbestätigung erhalten: Sie bekommen innerhalb weniger Minuten eine Bestätigung per E-Mail
Wichtig zu beachten: Nach dem Absenden des Formulars ist Ihre Kündigung noch nicht vollständig abgeschlossen! 1&1 verlangt zusätzlich eine telefonische Bestätigung der Kündigung innerhalb von sieben Tagen. Dazu müssen Sie die 1&1 Kundenhotline unter 0721 96 00 anrufen und die Vorgangsnummer durchgeben, die Ihnen per E-Mail mitgeteilt wurde.
Durch diese besondere Regelung unterscheidet sich die 1&1 Kündigung von vielen anderen Anbietern. Obwohl diese zusätzliche Hürde kritisch gesehen werden kann, sichert Ihnen die Online-Vormerkung immerhin bereits die Kündigungsfrist. Das bedeutet: Selbst wenn Sie die telefonische Bestätigung verpassen, können Sie nachweisen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben – vorausgesetzt, Sie haben die Online-Vormerkung innerhalb der regulären Kündigungsfrist eingereicht.
Alternativ zum Kündigungsbutton können Sie auch im 1&1 Control-Center eine Kündigung vormerken. Auch hier gilt: Die Vormerkung verfällt nach sieben Tagen, wenn Sie in dieser Zeit nicht telefonisch bestätigen. Der Vorteil des Control-Centers liegt darin, dass Sie dort alle wichtigen Vertragsdaten auf einen Blick sehen können, wie etwa Laufzeiten und einzelne Vertragsbestandteile.
Ein wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie den offiziellen Kündigungsbutton nutzen und nicht in einen „Kündigungsassistenten“ geleitet werden. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 19.09.2024 entschieden, dass 1&1 die Online-Kündigung mit rechtswidrigen Hürden versehen und es Kunden erschwert hat, Verträge schnell und unkompliziert zu beenden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den richtigen Weg zur Kündigung nutzen, können Sie alternativ auf die klassische Kündigung per Post oder E-Mail zurückgreifen.
Die Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten Sie nach erfolgreicher telefonischer Bestätigung nochmals per E-Mail. Damit haben Sie einen schriftlichen Nachweis über die erfolgreiche Beendigung Ihres Vertrags zum gewünschten Zeitpunkt.
Falls Sie die telefonische Bestätigung versäumen, melden Sie sich unbedingt schnellstmöglich bei 1&1, um Ihre Kündigung nicht zu gefährden. Alternativ können Sie auch einen neuen Kündigungsvorgang starten, solange Sie noch innerhalb der Kündigungsfrist sind.
1&1 DSL Vertrag im Control-Center kündigen
Eine weitere praktische Möglichkeit, um Ihren 1&1 DSL Vertrag zu kündigen, bietet das 1&1 Control-Center. Diese Methode hat gegenüber dem Kündigungsbutton den Vorteil, dass Sie hier alle wichtigen Vertragsdaten auf einen Blick sehen können. Zudem ist der Prozess sehr benutzerfreundlich gestaltet und führt Sie Schritt für Schritt durch die Kündigung.
Anmeldung im Control-Center
Zunächst müssen Sie sich im 1&1 Control-Center anmelden. Anders als beim Kündigungsbutton benötigen Sie hier Ihre persönlichen Zugangsdaten:
- Besuchen Sie die Website control-center.1und1.de oder öffnen Sie die 1&1 App auf Ihrem Smartphone
- Geben Sie Ihre Kundennummer ein
- Tragen Sie Ihr persönliches Passwort ein
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie diese über die „Passwort vergessen“-Funktion zurücksetzen. Dafür wird in der Regel die bei 1&1 hinterlegte E-Mail-Adresse benötigt.
Nach der erfolgreichen Anmeldung haben Sie Zugriff auf alle wichtigen Informationen zu Ihrem Vertrag. Besonders hilfreich: Im Control-Center können Sie sofort Ihre aktuellen Vertragsdaten einsehen, wie etwa die Vertragslaufzeit, das frühestmögliche Kündigungsdatum und die einzelnen Bestandteile Ihres Vertrags.
Kündigung vormerken
Wenn Sie im Control-Center angemeldet sind, können Sie mit wenigen Klicks Ihre Kündigung vormerken:
- Klicken Sie auf den Bereich „Ihre Verträge“
- Suchen Sie den entsprechenden DSL-Vertrag aus der Übersicht
- Wählen Sie anschließend die Option „Vertrag kündigen“
- Es erscheint eine Übersicht Ihrer Vertragsdetails
- Klicken Sie auf „Hier Kündigung vormerken“
Nach diesem Schritt öffnet sich ein Formular, in dem Sie den Grund für Ihre Kündigung angeben müssen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen vordefinierten Gründen oder der Möglichkeit, einen individuellen Grund zu verfassen. Diese Information hilft 1&1, ihre Produkte und Services zu verbessern.
Im nächsten Fenster werden Sie wahrscheinlich auf exklusive Treuevorteilsangebote hingewiesen. Wenn Sie dennoch kündigen möchten, bestätigen Sie erneut „Hier Kündigung vormerken“. Danach wählen Sie den gewünschten Kündigungstermin aus und klicken auf „Jetzt Kündigung vormerken“.
Besonders wichtig: Die Online-Vormerkung hat den entscheidenden Vorteil, dass bereits zu diesem Zeitpunkt Ihre Kündigungsfrist gesichert ist. Dadurch sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn die anschließende telefonische Bestätigung erst später erfolgt. Allerdings muss die Vormerkung innerhalb der regulären Kündigungsfrist erfolgen.
Telefonische Bestätigung der Kündigung
Nachdem Sie Ihre Kündigung online vorgemerkt haben, erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Vorgangsnummer und allen wichtigen Informationen. Damit ist Ihre Kündigung allerdings noch nicht abgeschlossen! Sie müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Online-Vormerkung die Kündigung telefonisch bestätigen.
Für das Telefonat sollten Sie folgende Dinge bereithalten:
- Ihre 1&1 Service-PIN zur Identifikation
- Ihre 1&1 Rufnummer oder Vertragsnummer
- Die Vorgangsnummer aus der Bestätigungs-E-Mail
Während des Telefongesprächs wird der Kundenberater vermutlich versuchen, Sie mit attraktiven Angeboten als Kunden zu halten. Möglicherweise bietet er Ihnen einen neuen Vertrag zu besseren Konditionen an. Bleiben Sie standhaft, wenn Sie wirklich kündigen möchten.
Falls Sie die telefonische Bestätigung innerhalb der sieben Tage versäumen, verfällt Ihre Kündigungsvormerkung. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Kündigung erneut vorzumerken, solange Sie noch innerhalb der Kündigungsfrist sind.
Die telefonische Bestätigung wird von einigen Rechtsexperten kritisch gesehen. Manche argumentieren, dass diese zusätzliche Hürde rechtlich nicht gedeckt sei, da eine Kündigung grundsätzlich mit Erhalt gültig ist. Allerdings hat 1&1 diese Methode als Teil ihres Kündigungsprozesses etabliert.
Alternative Kündigungsmethoden sind natürlich weiterhin möglich. Insbesondere wenn Sie keine telefonische Bestätigung durchführen können oder möchten – etwa weil Sie gehörlos sind oder einfach keine Überredungsversuche erdulden wollen – können Sie den klassischen Weg per Brief wählen. In diesem Fall empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, um den Eingang Ihrer Kündigung nachweisen zu können.
Nach erfolgreicher telefonischer Bestätigung erhalten Sie eine finale Kündigungsbestätigung per E-Mail. Diese sollten Sie unbedingt aufbewahren, da sie als Nachweis für die wirksame Kündigung dient.
Kündigung per Post oder E-Mail
Wer seinen 1&1 DSL Vertrag lieber auf dem klassischen Weg kündigen möchte, kann dies per Post oder E-Mail tun. Diese Methode bietet sich besonders dann an, wenn Sie den Kündigungsvorgang vollständig in der Hand behalten und keine telefonische Bestätigung durchführen möchten. Allerdings gibt es auch hier einige wichtige Details zu beachten.
1&1 Kündigungsschreiben: Muster und Vorlage
Für eine wirksame Kündigung müssen Sie ein Kündigungsschreiben verfassen, das alle notwendigen Informationen enthält. Glücklicherweise stehen Ihnen dafür verschiedene Muster und Vorlagen zur Verfügung. Im Internet finden Sie kostenlose 1&1 Kündigungsvorlagen sowohl im PDF- als auch im Word-Format, die Sie einfach ausfüllen und versenden können.
Ein korrektes Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift)
- Ihre 1&1 Kundennummer und die zugehörige Rufnummer
- Ein eindeutiges Kündigungsbegehren
- Den gewünschten Kündigungstermin („sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
- Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
- Datum und Ihre Unterschrift
Bei der Formulierung können Sie sich kurz fassen. Ein Beispiel könnte lauten: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.“
Möchten Sie zusätzlich Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, sollten Sie dies ebenfalls im Kündigungsschreiben erwähnen und eine entsprechende Portierungserklärung beifügen.
Korrekte Adresse für die Kündigung
Je nachdem, wie Sie Ihr Kündigungsschreiben versenden möchten, stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Per Post: 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur
Per E-Mail: kuendigung@1und1.de
Per Fax: 0721 960 8132
Bei einer Sonderkündigung (z.B. wegen Umzug) verwenden Sie besser die spezielle Adresse:
1&1 Telecom GmbH „Sonderkündigung“ Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur
Oder per E-Mail an: customerservice@1und1.de
Beachten Sie: In den AGB von 1&1 wird festgelegt, dass eine Kündigung immer in Textform erfolgen muss. Die Angaben, ob eine Kündigung per E-Mail zulässig ist, sind allerdings widersprüchlich. Während einige Quellen die E-Mail-Kündigung als gültig betrachten, geben andere an, dass nur die schriftliche Form akzeptiert wird. Deshalb ist es im Zweifelsfall sicherer, per Post zu kündigen.
Einschreiben mit Rückschein: Warum es sich lohnt
Wenn Sie Ihren 1&1 DSL Vertrag per Post kündigen, empfehlen Rechtsexperten dringend die Versendung als Einschreiben mit Rückschein. Dieser zusätzliche Aufwand bietet entscheidende Vorteile:
Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass für die Einhaltung der Kündigungsfrist das Eingangsdatum bei 1&1 ausschlaggebend ist – nicht das Datum des Poststempels. Bei einer normalen Briefsendung haben Sie keinen Nachweis, wann Ihre Kündigung tatsächlich eingegangen ist.
Das Einschreiben mit Rückschein hingegen dokumentiert genau, wann 1&1 Ihr Schreiben erhalten hat. Dadurch können Sie im Streitfall nachweisen, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Rechtsanwalt Thomas Hollweck rät daher: „Um Ärger zu vermeiden, sollten Kunden von vornherein per Einschreiben/Rückschein kündigen – auch wenn es mittlerweile gesetzlich erlaubt ist, online geschlossene Verträge per E-Mail zu kündigen.“
Besonders wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist, kann ein Einschreiben mit Rückschein den entscheidenden Unterschied machen. Die Mehrkosten für diesen Service sind angesichts der möglichen Konsequenzen – nämlich eine ungewollte Vertragsverlängerung – eine sinnvolle Investition.
Nach dem Versand sollten Sie zudem nach einigen Tagen bei 1&1 nachfragen, ob Ihre Kündigung bearbeitet wurde. Bitten Sie dabei um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, die das Enddatum Ihres Vertrags dokumentiert. Diese Bestätigung sollten Sie sorgfältig aufbewahren, um später Unklarheiten zu vermeiden.
Sonderkündigungsrecht bei 1&1 DSL nutzen
Unter bestimmten Umständen können Sie Ihren 1&1 DSL Vertrag bereits innerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht greift in verschiedenen Situationen und ermöglicht Ihnen einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag. Diese Möglichkeiten sind gesetzlich genau geregelt und bieten Ihnen mehr Flexibilität in besonderen Lebenssituationen.
1&1 DSL Vertrag kündigen wegen Umzug
Ein Umzug allein reicht nicht automatisch als Grund für eine Sonderkündigung aus. Grundsätzlich gilt: Kann 1&1 an Ihrem neuen Wohnort den Internetanschluss weiterhin bereitstellen, läuft Ihr Vertrag dort einfach weiter. Allerdings haben Sie in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht:
- Wenn 1&1 am neuen Wohnort kein DSL zur Verfügung stellen kann
- Wenn 1&1 die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht im zugesagten Umfang anbieten kann (z.B. statt 50 Mbit nur 16 Mbit)
- Bei dauerhaftem Umzug ins Ausland
- Bei Zusammenlegen von Haushalten, wenn am neuen Wohnort bereits ein DSL-Anbieter vorhanden ist
Für eine Sonderkündigung wegen Umzug benötigen Sie entsprechende Nachweise. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie eine Kopie der Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen. Ziehen Sie ins Ausland, werden entweder eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Universität über die Versetzung ins Ausland oder eine Kopie der Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt benötigt.
Beachten Sie: Ist Ihr 1&1 Vertrag noch länger als drei Monate gültig, müssen Sie trotz Sonderkündigungsrecht in der Regel noch drei Monate bezahlen, auch wenn Sie den Anschluss nicht mehr nutzen können.
Kündigung bei Preiserhöhung
Erhöht 1&1 die Preise für Ihren bestehenden DSL-Vertrag, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit.
Nach einer Preiserhöhung können Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Information Ihren Vertrag kündigen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Preisanpassung wirksam. Dies bedeutet, Sie müssen den erhöhten Preis gar nicht erst bezahlen.
Es gibt jedoch Berichte von Kunden, die nach einer Preiserhöhung von 1&1 auf ihr Sonderkündigungsrecht verzichten mussten, weil das Unternehmen das Angebot aus „technischen Gründen“ zurückzog. In solchen Fällen haben Sie dennoch Rechte: Die Verbraucherzentrale Thüringen bestätigt, dass Kunden ein Kündigungsrecht haben, wenn der Anbieter die neuen Vertragsbedingungen nicht einhalten kann.
Zudem empfehlen erfahrene Kunden, der Preiserhöhung aktiv per E-Mail zu widersprechen und auf Vertragserfüllung zu bestehen. In vielen Fällen lenkt 1&1 dann ein und belässt die bisherigen Konditionen unverändert.
Technische Probleme als Kündigungsgrund
Anhaltende technische Probleme können ebenfalls einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Allerdings ist eine fristlose Kündigung erst die letzte Möglichkeit. Folgendes Vorgehen ist ratsam:
- Informieren Sie 1&1 schriftlich über die Störung
- Fordern Sie das Unternehmen zur Behebung des Problems auf
- Der Anbieter muss die Störung innerhalb eines Kalendertages nach Eingang Ihrer Meldung beseitigen
- Gelingt dies nicht, muss 1&1 Sie am folgenden Tag informieren, welche Maßnahmen ergriffen werden und wann die Störung behoben sein wird
Bei längeren Ausfällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung: Für den dritten und vierten Tag der Störung stehen Ihnen fünf Euro oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr zu (der höhere Betrag gilt). Ab dem fünften Tag erhöht sich der Anspruch auf zehn Euro oder 20 Prozent der Grundgebühr pro Tag.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn:
- Die DSL-Geschwindigkeit dauerhaft erheblich unter der vertraglich vereinbarten Leistung liegt
- Ein Anschluss aus technischen Gründen gar nicht möglich ist
- Der Anschluss trotz Fristsetzung nicht geschaltet wird
Wichtig: Dokumentieren Sie alle Störungen sorgfältig mit Datum und Uhrzeit. Für eine erfolgreiche Sonderkündigung müssen Sie dem Anbieter immer zuerst die Möglichkeit geben, das Problem zu beheben. Setzen Sie 1&1 eine angemessene Frist und erklären Sie erst danach die Kündigung, wenn keine Besserung eintritt.
Für alle Arten von Sonderkündigungen empfiehlt sich der Versand an die spezielle Adresse: 1&1 Telecom GmbH „Sonderkündigung“ Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur
Alternativ können Sie Ihre Nachweise auch per E-Mail als JPEG-, PNG- oder PDF-Datei an customerservice@1und1.de senden.
Nach der Kündigung: Das müssen Sie beachten
Nach erfolgreicher Kündigung Ihres 1&1 DSL Vertrags gibt es noch einige wichtige Punkte zu beachten. Um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich mit der Hardwarerückgabe, dem Zugriff auf Ihre E-Mails und dem reibungslosen Wechsel zu einem neuen Anbieter vertraut machen.
Rückgabe der Hardware
Bei gemieteten Routern müssen Sie das Gerät nach Vertragsende an 1&1 zurücksenden. Das Unternehmen wird sich nach erfolgreicher Kündigung mit allen relevanten Informationen bei Ihnen melden. Achten Sie darauf, das Gerät sicher zu verpacken und zurückzuschicken. 1&1 stellt in der Regel ein kostenloses Retouren-Label zur Verfügung. Falls dieses nicht mehr vorhanden ist, können Sie ein neues anfordern.
Haben Sie Ihren Router bei 1&1 im Rahmen eines DSL-Komplettpaketes erhalten, gehört die Hardware nach 24 Monaten automatisch Ihnen. In diesem Fall müssen Sie den Router nicht zurücksenden und können ihn beispielsweise mit einem neuen Anbieter weiterverwenden.
Was passiert mit Ihrer E-Mail-Adresse?
Nach Vertragsende können Sie noch temporär auf Ihr E-Mail-Postfach zugreifen, um Ihre wichtigen Nachrichten zu sichern. Beachten Sie jedoch, dass keine Möglichkeit mehr besteht, das Passwort zu ändern. Prüfen Sie daher Ihr aktuelles Passwort und verwahren Sie es an einem sicheren Ort.
Grundsätzlich werden E-Mail-Adressen von 1&1 nach Kündigung des DSL Vertrags gelöscht. Um Ihre Mails nicht zu verlieren, sollten Sie rechtzeitig ein E-Mail-Programm wie Microsoft Outlook oder Mozilla Thunderbird einrichten und Ihre Nachrichten lokal speichern. Bei der Einrichtung mit dem Kontotyp POP3 werden Ihre E-Mails nach jedem Abruf vom 1&1 Server heruntergeladen und bleiben somit erhalten.
Nahtloser Wechsel zu einem neuen Anbieter
Möchten Sie nach der Kündigung zu einem anderen Internetanbieter wechseln, sollten Sie zunächst Ihren neuen DSL-Tarif bestellen. Geben Sie dabei an, dass es sich um einen Anbieterwechsel handelt. Anschließend übernimmt Ihr neuer Provider die Kündigung bei 1&1 und kümmert sich um die Mitnahme Ihrer bisherigen Festnetznummer.
Der neue Anbieter stimmt den genauen Wechseltermin mit 1&1 ab und informiert Sie, sobald der neue Schaltungstag feststeht. Im Idealfall wird Ihr neuer Internetanschluss exakt zum Abschalttermin Ihres alten Vertrages aktiviert, wodurch eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Internet und Telefonie sichergestellt ist.
Selbst wenn der Wechsel nicht reibungslos funktioniert, darf Ihr alter Anbieter seine Leistung bis zum erfolgreichen Wechsel nicht einstellen. Lassen Sie die Hardware Ihres bisherigen Anbieters während dieser Zeit angeschlossen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigung eines 1&1 DSL-Vertrags heute deutlich einfacher geworden ist. Dank des neuen Telekommunikationsgesetzes und des Kündigungsbuttons haben Kunden mehrere praktische Optionen zur Verfügung. Letztendlich muss jeder Kunde selbst entscheiden, welcher Kündigungsweg am besten zu seiner Situation passt – sei es über den Online-Button, das Control-Center oder klassisch per Post.
Grundsätzlich sollten Sie bei der Kündigung besonders auf drei Aspekte achten: Die telefonische Bestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Online-Vormerkung, die rechtzeitige Sicherung Ihrer E-Mails und die korrekte Rückgabe gemieteter Hardware. Diese Schritte stellen einen reibungslosen Übergang sicher.
Die neuen Kündigungsregeln schützen Verbraucher besser als früher. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie monatlich kündigen, statt in eine automatische Verlängerung zu geraten. Auch Sonderkündigungsrechte bei Umzug oder technischen Problemen bieten zusätzliche Flexibilität. Mit dieser Anleitung und den bereitgestellten Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihren 1&1 DSL-Vertrag erfolgreich zu kündigen.
FAQs
Q1. Wie kann ich meinen 1&1 DSL-Vertrag online kündigen? Melden Sie sich im 1&1 Control-Center an, wählen Sie „Ihre Verträge“ und klicken Sie auf „Vertrag kündigen“. Bestätigen Sie die Kündigung und merken Sie sich vor, diese innerhalb von sieben Tagen telefonisch zu bestätigen.
Q2. Was muss ein Kündigungsschreiben für 1&1 enthalten? Ein Kündigungsschreiben sollte Ihre vollständigen Kontaktdaten, Kundennummer, Rufnummer, ein klares Kündigungsbegehren, den gewünschten Kündigungstermin und die Bitte um schriftliche Bestätigung enthalten. Vergessen Sie nicht Datum und Unterschrift.
Q3. Muss ich den Router nach der Kündigung zurückgeben? In der Regel müssen Sie den Router nicht zurückgeben. Bei 1&1 werden die genutzten Router nach Vertragsende Eigentum der Kunden. Eine Ausnahme bilden gemietete Router, die zurückgesendet werden müssen.
Q4. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug? Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht, wenn 1&1 am neuen Wohnort keinen oder nur einen deutlich langsameren Anschluss anbieten kann, oder bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland. Ein Nachweis ist erforderlich.
Q5. Was passiert mit meiner 1&1 E-Mail-Adresse nach der Kündigung? Nach Vertragsende haben Sie noch vorübergehend Zugriff auf Ihr E-Mail-Postfach, um wichtige Nachrichten zu sichern. Allerdings können Sie das Passwort nicht mehr ändern. Letztendlich wird die E-Mail-Adresse gelöscht, daher sollten Sie rechtzeitig Ihre Mails lokal speichern.