DSL erklärt: VDSL, ADSL, Supervectoring — was bedeuten die Geschwindigkeiten?
DSL steht für Digital Subscriber Line und bezeichnet die Übertragung von Internetdaten über das klassische Telefonnetz aus Kupferleitungen. Obwohl die Technologie seit den 1990er-Jahren existiert, ist sie in Deutschland nach wie vor die meistgenutzte Anschlusstechnik — laut Bundesnetzagentur-Jahresbericht 2023 entfallen noch immer rund 22 Millionen der rund 40 Millionen Breitbandanschlüsse auf xDSL-Varianten.
ADSL: Die erste Generation
ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) war der Einstieg ins Breitband-Zeitalter. Typische Downloadgeschwindigkeiten lagen bei 1 bis 16 Mbit/s, der Upload blieb mit 1 bis 2,5 Mbit/s deutlich dahinter — daher der Begriff „asymmetrisch". ADSL2+ erhöhte das Limit auf theoretisch 24 Mbit/s im Download. Heute spielen ADSL-Anschlüsse in Neubauverträgen kaum noch eine Rolle; sie finden sich vor allem in abgelegenen Regionen, wo kein Ausbau auf modernere Standards stattgefunden hat.
VDSL und Vectoring: Der Sprung auf 100 Mbit/s
VDSL2 (Very High Speed DSL) nutzt höhere Frequenzbänder auf der Kupferleitung und ermöglicht Downloadraten bis 100 Mbit/s, sofern der Hauptverteiler oder Kabelverzweiger nah genug am Gebäude liegt. Die entscheidende Einschränkung: Die Leitungslänge. Bereits ab 500 Metern Kabellänge zum nächsten Verteiler sinkt die erreichbare DSL-Geschwindigkeit spürbar — eine Tatsache, die viele Verbraucher erst nach Vertragsabschluss schmerzhaft bemerken.
Vectoring (technisch: ITU-T G.993.5) reduziert das sogenannte Übersprechen zwischen parallel verlaufenden Kupferleitungen, das bei VDSL2 die Übertragungsqualität erheblich beeinträchtigt. Mit Vectoring lassen sich stabile 100 Mbit/s im Download auch auf etwas längeren Leitungsabschnitten realisieren.
Supervectoring: Bis zu 300 Mbit/s über Kupfer
Supervectoring (G.993.5 Annex Q, auch VDSL2-35b) erweitert das genutzte Frequenzband auf 35 MHz und erreicht damit theoretische Downloadraten von bis zu 300 Mbit/s — im Upload sind bis zu 50 Mbit/s möglich. Die Telekom hat Supervectoring seit 2018 schrittweise ausgebaut; laut eigenem Geschäftsbericht 2023 sind mehrere Millionen Haushalte erreichbar. Voraussetzung ist ein moderner DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer) am Kabelverzweiger sowie eine kurze Leitungslänge von idealerweise unter 250 Metern.
Wichtig für Verbraucher: Die beworbene Maximalgeschwindigkeit entspricht selten der tatsächlich messbaren. Nach § 57a TKG sind Anbieter seit 2021 verpflichtet, Mindest-, Normal- und Maximalgeschwindigkeit vertraglich zu benennen. Die Bundesnetzagentur stellt unter der Breitbandmessung-App ein offizielles Messwerkzeug bereit, mit dem Sie Abweichungen dokumentieren und bei erheblichen Unterschreitungen Sonderkündigungsrecht geltend machen können.
Ein technischer Nachteil bleibt bei allen DSL-Varianten bestehen: Das Kupfernetz ist ein geteiltes Medium auf der letzten Meile nur im Sinne des Bündelungseffekts — jeder Anschluss ist zwar physisch dediziert, aber die Kapazität des Kabelverzweigers wird von mehreren Nutzern geteilt. Zu Stoßzeiten kann das die reale Geschwindigkeit drücken. Hinzu kommt die Anfälligkeit für Feuchtigkeit und Alterung der Kupferleitungen, die in deutschen Innenstädten teilweise aus den 1960er-Jahren stammen.
Kabel-Internet: Wie das Koaxialnetz funktioniert (DOCSIS 3.1)
Kabel-Internet nutzt das ursprünglich für Kabelfernsehen verlegte Koaxialnetz. In Deutschland ist Vodafone Kabel (hervorgegangen aus Kabel Deutschland und Unitymedia) der mit Abstand größte Kabelnetzanbieter, daneben existieren regionale Anbieter wie Tele Columbus (heute Pyur) und kleinere Stadtnetzbetreiber. Rund 18 Millionen Haushalte sind laut Bundesnetzagentur an Kabelnetze angeschlossen.
DOCSIS: Der Übertragungsstandard im Kabelnetz
DOCSIS (Data Over Cable Service Interface Specification) ist das Protokoll, das die Datenübertragung im Koaxialnetz regelt. DOCSIS 3.0, das noch in vielen Anschlüssen aktiv ist, ermöglicht Downloadraten bis zu 1 Gbit/s durch Kanalbündelung. Der aktuelle Standard DOCSIS 3.1 nutzt OFDM-Modulation (Orthogonal Frequency Division Multiplexing) und erlaubt theoretische Downloads von bis zu 10 Gbit/s sowie Uploads von 1–2 Gbit/s. In der Praxis bieten Anbieter derzeit Tarife bis 1 Gbit/s im Download an; Upload-Geschwindigkeiten bleiben mit typisch 50–100 Mbit/s deutlich asymmetrisch.
Shared Medium: Das Bandbreitenproblem
Der wesentliche strukturelle Nachteil des Kabelnetzes liegt in seiner Natur als Shared Medium: Mehrere Haushalte im selben Kabelsegment teilen sich die verfügbare Bandbreite. In dicht besiedelten Mehrfamilienhausvierteln kann das zu deutlichen Geschwindigkeitseinbrüchen in den Abendstunden führen — ein Phänomen, das Verbraucherberichte der Verbraucherzentralen wiederholt dokumentiert haben. Anbieter begegnen dem Problem durch Netzsegmentierung und den Ausbau auf DOCSIS 3.1, was die Kapazität je Segment erheblich erhöht.
Kabel-Internet und die Hausverkabelung
Ein oft übersehener Faktor ist der Zustand der Hausinstallation. Ältere Mehrfamilienhäuser verfügen häufig über veraltete Koaxialkabel oder Verstärker, die hohe Frequenzen dämpfen und damit die erreichbare Geschwindigkeit begrenzen. Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) und der damit verbundenen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ab Juli 2024 müssen Mieter ihren Kabel-TV- und Internetanschluss selbst wählen und bezahlen — was einerseits mehr Wettbewerb schafft, andererseits die Verantwortung für die Hausverkabelung neu verteilt. Vermieter sind nicht mehr verpflichtet, Kabelanschlüsse zu subventionieren, müssen aber vorhandene Infrastruktur zugänglich halten.
Für Verbraucher mit hohem Uploadbedarf — etwa Freelancer, die große Dateien übertragen, oder Nutzer von Cloud-Backups und Videokonferenzen — ist Kabel-Internet trotz hoher Downloadraten oft weniger geeignet als Glasfaser. Wer hingegen primär streamt, surft und spielt, profitiert von den günstigen Gigabit-Tarifen im Kabelnetz.
Glasfaser (FTTH): Der echte Gigabit-Anschluss — Ausbau, Verfügbarkeit, ONT
Glasfaser gilt als Zukunftstechnologie schlechthin — und das zu Recht. Lichtwellenleiter übertragen Daten als Lichtimpulse mit nahezu verlustfreier Übertragung über weite Strecken. Entscheidend für den Verbraucher ist dabei nicht nur, ob Glasfaser im Straßenzug verlegt ist, sondern wie weit die Faser tatsächlich reicht.
FTTB, FTTC, FTTH — die Unterschiede
Die Abkürzungen beschreiben den Endpunkt der Glasfaserleitung:
- FTTC (Fibre to the Curb): Glasfaser bis zum Kabelverzweiger am Straßenrand, danach Kupfer. Entspricht im Wesentlichen dem VDSL/Supervectoring-Ausbau der Telekom. Kein echter Glasfaseranschluss im Sinne des EU-Gigabitziels.
- FTTB (Fibre to the Building): Glasfaser bis ins Gebäude, danach Kupfer oder Koaxial innerhalb des Hauses. Ermöglicht hohe Geschwindigkeiten, aber die letzte Meile bleibt ein Flaschenhals.
- FTTH (Fibre to the Home): Glasfaser direkt bis in die Wohnung. Das ist der echte Glasfaseranschluss mit symmetrischen Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s und mehr — sowohl im Download als auch im Upload.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Gigabit-Infrastrukturverordnung 2024 das Ziel ausgegeben, bis 2030 alle europäischen Haushalte mit Gigabit-fähigen Anschlüssen zu versorgen. Deutschland hinkt dabei hinterher: Laut FTTH Council Europe lag die FTTH/FTTB-Penetration in Deutschland Ende 2023 bei unter 20 Prozent der Haushalte — weit unter dem EU-Schnitt von rund 56 Prozent.
ONT: Das Herzstück des Glasfaseranschlusses
Am Ende der Glasfaserleitung in der Wohnung sitzt der ONT (Optical Network Terminator), auch Glasfasermodem genannt. Dieses Gerät wandelt optische Signale in elektrische Ethernet-Signale um, die ein Router verarbeiten kann. Der ONT gehört in der Regel dem Netzbetreiber und wird bei der Installation montiert. Daran schließen Sie Ihren Router an — entweder den vom Anbieter gestellten oder ein eigenes Gerät wie eine Fritzbox mit Glasfaser-Unterstützung (z. B. AVM FRITZ!Box 5530 Fiber oder 5590 Fiber).
Verfügbarkeit prüfen und Ausbauversprechen bewerten
Die Verfügbarkeit von FTTH-Anschlüssen variiert regional extrem. Während Städte wie München, Hamburg und Frankfurt gut ausgebaut sind, warten ländliche Gemeinden teils noch Jahre auf den Anschluss. Die Bundesnetzagentur führt den Breitbandatlas, der eine adressgenaue Verfügbarkeitsprüfung ermöglicht. Daneben bieten viele Netzbetreiber eigene Ausbaumelder an — jedoch Vorsicht: Ein Ausbauversprechen ist rechtlich nicht bindend, solange kein konkreter Bereitstellungsvertrag geschlossen wurde. Das OLG Hamm hat in einem Urteil von 2022 klargestellt, dass bloße Ausbauankündigungen keine einklagbaren Ansprüche begründen.
LTE & 5G zuhause: Wann ein Mobilfunk-Router die bessere Wahl ist
Nicht jeder Haushalt hat Zugang zu einem leitungsgebundenen Breitbandanschluss. Für diese Fälle — aber auch als bewusste Alternative — kommen LTE-Router und zunehmend 5G-fähige Geräte infrage. Der Begriff Homespot bezeichnet dabei speziell stationäre Mobilfunk-Router, die für den Dauerbetrieb zuhause ausgelegt sind.
Wie LTE- und 5G-Router funktionieren
Ein LTE-Router (auch Home Router oder Homespot) empfängt das Mobilfunksignal über eine integrierte oder externe Antenne und verteilt es als WLAN im Haushalt. Technisch unterscheidet er sich von einem Smartphone-Hotspot vor allem durch leistungsfähigere Antennen, stabilere Wärmeabführung für den Dauerbetrieb und die Möglichkeit, externe MIMO-Antennen anzuschließen. Bekannte Geräte sind die AVM FRITZ!Box 6850 LTE, der Telekom Speedport Smart 4 mit LTE-Erweiterung oder der Huawei B818.
5G-fähige Homespots wie der Telekom Speedport Pro Plus oder Geräte von Zyxel erreichen in gut versorgten Gebieten Downloadraten von 300 bis über 1.000 Mbit/s — theoretisch auf Augenhöhe mit Kabel oder Glasfaser.
Vorteile und typische Einsatzszenarien
Ein Mobilfunk-Router eignet sich besonders in folgenden Situationen:
- Ländliche Regionen ohne DSL oder Glasfaser: Wo die leitungsgebundene Infrastruktur fehlt, ist LTE/5G oft die einzige Option für schnelles Internet.
- Übergangslösung beim Umzug: Zwischen Einzug und Schaltung eines Festnetzanschlusses (Standardbereitstellungsfrist: bis zu 4 Wochen) überbrückt ein Homespot die Wartezeit.
- Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze: Ohne feste Nutzung lohnt sich ein Festnetzvertrag oft nicht.
- Gewerbe und Baustellen: Temporärer Bedarf ohne Infrastruktur.
Grenzen der Mobilfunk-Lösung
Die Nachteile sind nicht zu unterschätzen. Mobilfunknetze sind auf Mobilität ausgelegt, nicht auf den Dauerbetrieb vieler Haushalte gleichzeitig. In Abendstunden oder bei Großveranstaltungen kann die Netzlast zu erheblichen Geschwindigkeitseinbrüchen führen. Viele Tarife für Homespots enthalten Datenvolumenbegrenzungen oder Geschwindigkeitsdrosselungen nach Erreichen eines Schwellenwerts — auch wenn "unbegrenzte" Tarife zunehmend angeboten werden.
Latenz ist ein weiterer Faktor: LTE-Verbindungen weisen typischerweise Ping-Werte von 20–50 ms auf, 5G kann unter 10 ms erreichen. Für Videokonferenzen und Streaming ist das ausreichend; für latenzempfindliche Online-Spiele oder professionelle VoIP-Systeme kann es ein Nachteil sein. Glasfaser erreicht Latenzwerte unter 5 ms.
DSL oder Kabel oder Glasfaser? — Entscheidungsbaum nach Wohnsituation
Die Wahl der richtigen Anschlusstechnik hängt von mehreren Faktoren ab: Verfügbarkeit, Nutzungsverhalten, Haushaltsgröße und Budget. Ein pauschales „DSL vs. Kabel"-Urteil ist wenig hilfreich — die Antwort ergibt sich aus der individuellen Situation.
Schritt 1: Verfügbarkeit als Ausgangspunkt
Bevor Sie Tarife vergleichen, prüfen Sie, welche Technologien an Ihrer Adresse überhaupt verfügbar sind. Nutzen Sie dafür:
- Den Breitbandatlas der Bundesnetzagentur (breitbandatlas.de) für eine neutrale Übersicht
- Die Verfügbarkeitsprüfung der Telekom für DSL und Glasfaser
- Die Prüftools der regionalen Kabelnetzbetreiber
- Den Gigabit-Grundbuch der Bundesnetzagentur für FTTH-Verfügbarkeit
Ist FTTH verfügbar und zu einem akzeptablen Preis erhältlich, sollte es in den meisten Fällen die erste Wahl sein — die Technologie ist zukunftssicher, symmetrisch und nicht von Leitungslängen abhängig.
Schritt 2: Nutzungsverhalten analysieren
| Nutzungsprofil | Empfohlene Technologie |
|---|---|
| Alleinlebend, Streaming + Surfen | DSL 50–100 Mbit/s oder Kabel 100 Mbit/s |
| Familie mit 3–4 Personen, Homeoffice | VDSL/Supervectoring 250 Mbit/s oder Kabel 500 Mbit/s |
| Homeoffice + Videokonferenzen + Upload | Glasfaser FTTH (symmetrisch) |
| Gaming + niedrige Latenz | Glasfaser oder Kabel DOCSIS 3.1 |
| Ländliche Lage ohne Festnetz | LTE/5G Homespot |
| Temporärer Bedarf | LTE-Router ohne Mindestlaufzeit |
Schritt 3: Kosten und Vertragsbedingungen
DSL-Tarife beginnen bei rund 20–25 Euro monatlich für 50 Mbit/s, Supervectoring-Tarife mit 250 Mbit/s liegen bei 35–50 Euro. Kabel-Gigabit-Tarife sind häufig für 30–45 Euro erhältlich — historisch günstiger als vergleichbare DSL-Angebote. Glasfaser-Tarife mit 1 Gbit/s kosten je nach Region und Anbieter zwischen 40 und 80 Euro monatlich; in stark umkämpften Gebieten auch weniger.
Achten Sie auf Mindestvertragslaufzeiten: Nach § 56 TKG darf die Erstlaufzeit eines Telekommunikationsvertrags 24 Monate nicht überschreiten. Danach gilt eine monatliche Kündigungsfrist von einem Monat. Anbieter, die längere Bindungen anbieten, verstoßen gegen geltendes Recht.
Schritt 4: Stabilität und Redundanz
In Regionen mit schwankender DSL-Qualität oder bei geschäftskritischer Nutzung lohnt sich ein Dual-WAN-Router, der DSL und LTE parallel nutzt und bei Ausfall automatisch umschaltet. Moderne Fritzbox-Modelle unterstützen diese Funktion nativ.
Router-Auswahl: Fritzbox, Speedport, Vodafone Station — was unterscheidet sie?
Der Router ist das Herzstück des Heimnetzwerks — er verbindet den Internetanschluss mit allen Geräten im Haushalt, verwaltet WLAN, Telefonie und zunehmend auch Smart-Home-Geräte. Die Wahl zwischen Anbieter-Router und eigenem Gerät hat technische, finanzielle und rechtliche Dimensionen.
Anbieter-Router: Bequemlichkeit mit Einschränkungen
Telekom, Vodafone, o2 und andere Anbieter stellen ihren Kunden Miet-Router zur Verfügung — oft als Speedport (Telekom), Vodafone Station oder EasyBox (Vodafone/o2). Diese Geräte sind auf den jeweiligen Anschluss vorkonfiguriert und werden bei Problemen vom Anbieter ausgetauscht. Die monatliche Mietgebühr liegt typischerweise bei 3–6 Euro; über eine 24-monatige Vertragslaufzeit summiert sich das auf 72–144 Euro.
Funktional sind Anbieter-Router oft eingeschränkt: Tiefgreifende Netzwerkkonfiguration, VPN-Server, detaillierte Firewall-Regeln oder Mesh-Netzwerke lassen sich häufig nicht oder nur eingeschränkt einrichten. Zudem entscheidet der Anbieter über Firmware-Updates — ein Sicherheitsaspekt, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) in seinen Empfehlungen für Heimnetzwerke explizit anspricht.
Die Fritzbox: De-facto-Standard im deutschen Markt
AVM mit seiner Fritzbox-Produktlinie hat sich als Marktführer im deutschen Heimrouter-Segment etabliert. Die Geräte zeichnen sich durch regelmäßige Firmware-Updates (AVM versorgt ältere Modelle oft noch nach 5–7 Jahren), umfangreiche Funktionen und eine vergleichsweise intuitive Benutzeroberfläche aus. Aktuelle Modelle für verschiedene Anschlusstechnologien:
- FRITZ!Box 7590 AX: VDSL/ADSL, WiFi 6, für DSL-Anschlüsse
- FRITZ!Box 6660 Cable: Kabelanschluss, DOCSIS 3.1, WiFi 6
- FRITZ!Box 5590 Fiber: FTTH/GPON, WiFi 6E, für Glasfaseranschlüsse
- FRITZ!Box 6850 5G: LTE/5G, WiFi 6, für Mobilfunkanschlüsse
Das Recht, einen eigenen Router zu verwenden, ist in § 71 TKG verankert: Anbieter sind verpflichtet, die für die Konfiguration eines eigenen Endgeräts notwendigen Zugangsdaten herauszugeben. Wer also einen Speedport mietet, kann diesen jederzeit durch eine Fritzbox ersetzen.
Mesh-Systeme und WLAN-Abdeckung
In größeren Wohnungen oder Häusern stoßen Einzelrouter an Grenzen. Mesh-Systeme wie das AVM FRITZ!Mesh, TP-Link Deco oder Eero verteilen das WLAN über mehrere Knoten, die sich nahtlos verbinden. Wichtig: Mesh-Satelliten sollten per LAN-Kabel (Ethernet-Backhaul) mit dem Hauptrouter verbunden sein, wenn möglich — eine WLAN-Verbindung als Backhaul halbiert die verfügbare Bandbreite für Endgeräte. Bei Glasfaser-Gigabit-Anschlüssen ist ein kabelgebundener Backhaul praktisch Pflicht, um die volle Bandbreite nutzen zu können.
WiFi 6 und WiFi 6E: Lohnt sich der Upgrade?
WiFi 6 (802.11ax) bringt gegenüber WiFi 5 vor allem in dicht genutzten Netzwerken Vorteile: OFDMA-Technologie ermöglicht die gleichzeitige Versorgung mehrerer Geräte auf einem Kanal, was bei vielen Smart-Home-Geräten, Tablets und Laptops spürbar die Reaktionszeit verbessert. WiFi 6E erweitert das Frequenzband auf 6 GHz — weniger Störungen, höhere Kapazität, aber geringere Reichweite. Für Neuanschaffungen ist WiFi 6 als Mindeststandard empfehlenswert; WiFi 6E lohnt sich vor allem in Haushalten mit vielen Endgeräten und einem Glasfaser-Gigabit-Anschluss.
Anschluss prüfen & Anbieter wechseln — Schritt-für-Schritt
Der Wechsel des Internetanbieters ist gesetzlich erleichtert worden und dauert in der Regel nicht mehr als wenige Wochen — wenn man die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht.
Schritt 1: Verfügbarkeit und Ist-Zustand ermitteln
Bevor Sie kündigen oder einen neuen Vertrag abschließen, stehen zwei Fragen: Was haben Sie gerade — und was ist an Ihrer Adresse verfügbar? Nutzen Sie die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, um Ihre aktuelle Geschwindigkeit zu dokumentieren. Weicht die gemessene Geschwindigkeit erheblich von der vertraglich zugesicherten Mindestgeschwindigkeit ab, haben Sie nach § 57a TKG das Recht auf Abhilfe oder — bei anhaltender Unterschreitung — auf außerordentliche Kündigung ohne Schadensersatz.
Prüfen Sie gleichzeitig Ihren aktuellen Vertrag auf: - Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist - Vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit - Eventuelle Sonderkündigungsrechte (z. B. bei Preiserhöhung oder Umzug)
Schritt 2: Angebote vergleichen
Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 geben einen ersten Überblick, bilden aber nicht alle regionalen Anbieter ab. Ergänzen Sie die Suche durch direkte Anfragen bei lokalen Stadtwerken oder regionalen Glasfaseranbietern — diese bieten oft günstigere Konditionen als die großen Netzbetreiber, sind aber in Vergleichsportalen unterrepräsentiert.
Achten Sie beim Vergleich auf: - Aktionspreise: Viele Tarife haben einen vergünstigten Einführungspreis für 12 oder 24 Monate, danach steigt der Preis automatisch. Der Grundpreis nach der Aktionsphase muss im Vertrag ausgewiesen sein. - Bereitstellungsgebühren: Einmalige Kosten von 0–100 Euro sind üblich; bei Glasfaser-Neuanschlüssen können Tiefbaukosten hinzukommen. - Router-Kosten: Mietmodell vs. Kauf einrechnen. - Upload-Geschwindigkeit: Besonders bei Kabel-Tarifen oft deutlich niedriger als der Download.
Schritt 3: Kündigung und Portierung
Seit der TKG-Novelle 2021 gilt: Der neue Anbieter übernimmt auf Wunsch die Kündigung beim alten Anbieter (Anbieterwechsel-Verfahren nach § 59 TKG). Sie müssen den alten Vertrag nicht selbst kündigen, wenn Sie dem neuen Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilen. Der Wechsel muss ohne Unterbrechung des Anschlusses erfolgen — eine Zwangspause von mehr als einem Kalendertag gilt als Vertragsverletzung des neuen Anbieters.
Bei einem Umzug gilt: Kann der bisherige Anbieter am neuen Wohnort keinen gleichwertigen Anschluss bereitstellen, haben Sie nach § 60 TKG ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Nichtverfügbarkeit ausgeübt werden.
Schritt 4: Installation und Inbetriebnahme
Bei DSL-Anschlüssen erfolgt die Freischaltung meist durch Fernkonfiguration — ein Techniker ist nur bei Neuverlegung oder Störungen nötig. Glasfaser-Erstanschlüsse erfordern immer einen Installationstermin: Ein Techniker verlegt das Glasfaserkabel bis in die Wohnung und montiert den ONT. Planen Sie dafür einen halben bis ganzen Tag ein und stellen Sie sicher, dass ein Volljähriger anwesend ist.
Nach der Inbetriebnahme empfiehlt sich eine erneute Geschwindigkeitsmessung über die Bundesnetzagentur-App — idealerweise per LAN-Kabel direkt am Router, um WLAN-Einflüsse auszuschließen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ergebnis; diese Dokumentation ist wertvoll, falls Sie später Mängel geltend machen müssen.
Schritt 5: Altvertrag und Geräterückgabe
Wurde der Wechsel über das Anbieterwechsel-Verfahren abgewickelt, endet der Altvertrag automatisch zum vereinbarten Termin. Miet-Router des alten Anbieters müssen innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist (meist 2–4 Wochen nach Vertragsende) zurückgeschickt werden — vorzugsweise per Einschreiben mit Sendungsverfolgung. Kommt das Gerät nicht zurück, berechnen Anbieter Gerätekosten von 50–150 Euro; dies ist nach BGH-Rechtsprechung (Az. III ZR 92/20) grundsätzlich zulässig, solange die Kosten angemessen und vertraglich klar ausgewiesen waren.
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg mindestens 12 Monate auf — Streitigkeiten über angeblich nicht zurückgegebene Geräte gehören zu den häufigsten Beschwerden, die die Bundesnetzagentur im Bereich Telekommunikation verzeichnet.