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DSGVO-Auskunft

Die DSGVO-Auskunft – Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO – ist Ihr gesetzlich garantiertes Recht, von jeder Stelle, die Daten über Sie verarbeitet, eine vollständige Kopie dieser Daten zu erhalten. Das gilt auch für Auskunfteien wie SCHUFA, CRIF Bürgel, Creditreform Boniversum. Die Auskunft ist einmal pro Jahr **kostenlos** – Sie haben damit ein praktisches Werkzeug, um zu prüfen, welche Daten über Ihre Bonität gespeichert sind und ob diese korrekt sind.

Auskunft anfordern

Bei der SCHUFA können Sie die DSGVO-Auskunft direkt online über meineSCHUFA.de anfordern. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1–4 Wochen, das Ergebnis wird per Post zugestellt. Die Auskunft enthält:

  • Vollständige Liste der gespeicherten Daten
  • Score-Werte (Basis-Score + branchenspezifische Scores)
  • Liste der Vertragspartner, die in den letzten Jahren Anfragen gestellt haben
  • Erläuterung der Score-Berechnung

Was tun bei falschen Einträgen?

Wenn Sie in der Auskunft fehlerhafte oder veraltete Daten entdecken, können Sie direkt über das SCHUFA-Portal einen Berichtigungsantrag stellen. Die Auskunftei ist verpflichtet, den Eintrag innerhalb angemessener Frist zu prüfen und ggf. zu löschen. Bei Streitfällen ist der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes die zuständige Beschwerdestelle.