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Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung – umgangssprachlich auch "Offenbarungseid" genannt – ist eine vor einem Gerichtsvollzieher abgegebene Erklärung des Schuldners über sein gesamtes Vermögen, seine Einkommensverhältnisse und eventuelle Verbindlichkeiten. Sie wird abgegeben, wenn Vollstreckungsversuche erfolglos waren und der Gläubiger Klarheit über die wirtschaftliche Situation des Schuldners verlangt. Eine eidesstattliche Versicherung ist ein schwerer Negativeintrag in der SCHUFA – sie hat erhebliche und langfristige Konsequenzen für die Kreditwürdigkeit.

Wann wird sie verlangt?

Die eidesstattliche Versicherung wird auf Antrag eines Gläubigers angeordnet, wenn Vollstreckungsversuche – etwa eine Lohnpfändung oder Sachpfändung – fruchtlos geblieben sind. Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner schriftlich auf, einen Termin zu vereinbaren. Die Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung kann mit Erzwingungshaft geahndet werden.

Konsequenzen

Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wird in der SCHUFA gespeichert und führt zu einem massiven Score-Verfall. Reguläre DSL-, Mobilfunk-, Bank- und Versandhandelsverträge sind während dieser Zeit kaum noch möglich. Die Speicherdauer beträgt drei Jahre nach Eintragung – auch dann, wenn die zugrundeliegende Forderung beglichen wurde.