Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachter und schneller gerichtlicher Weg zur Eintreibung offener Geldforderungen. Es ist im Mahnverfahrensgesetz geregelt und kann vom Gläubiger ohne Anwalt online eingeleitet werden. Ein Mahnverfahren ist häufig die Vorstufe einer Zwangsvollstreckung – und führt regelmäßig zu einem SCHUFA-Eintrag, wenn die Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen wird.
Ablauf des Mahnverfahrens
- Antrag beim Mahngericht durch den Gläubiger (oft online via mahngericht.de)
- Mahnbescheid wird zugestellt – Schuldner hat zwei Wochen zur Reaktion
- Widerspruch möglich (führt zum Streitverfahren) oder Zahlung
- Vollstreckungsbescheid bei fehlender Zahlung/Widerspruch
- Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher
Schutz vor SCHUFA-Eintrag
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten und die Forderung berechtigt ist, sollten Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist zahlen. Damit ist das Verfahren beendet, und es entsteht kein SCHUFA-Eintrag. Bei strittigen Forderungen unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen – ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid erteilt und das Verfahren wird teurer.