Ein Negativeintrag ist ein Eintrag in einer Auskunftei (SCHUFA, CRIF Bürgel etc.), der ein vergangenes Fehlverhalten – meist eine offene Forderung oder ein Inkassoverfahren – dokumentiert. Negativeinträge wirken sich erheblich auf den Bonitäts-Score aus und können dazu führen, dass Verträge abgelehnt, Kredite verweigert oder Wohnungsanträge nicht berücksichtigt werden. Negativeinträge werden in zwei Kategorien unterteilt: weiche Negativeinträge (z. B. Mahnverfahren ohne Inkasso) und harte Negativeinträge (Inkassoverfahren, Privatinsolvenz, eidesstattliche Versicherung).
Wie entsteht ein Negativeintrag?
Ein Negativeintrag entsteht, wenn ein Vertragspartner – meist nach mehreren Mahnungen – eine offene Forderung an die SCHUFA meldet. Voraussetzung: Die Forderung muss unbestritten und in der Regel mindestens zwei Mal angemahnt sein sowie zwischen Erstmahnung und SCHUFA-Meldung müssen vier Wochen liegen. Diese gesetzlichen Anforderungen sollen verhindern, dass Verbraucher wegen Kleinstbeträgen oder strittiger Forderungen einen Negativeintrag erhalten.
Negativeintrag löschen lassen
Negative Einträge werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht. Bei einer Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz beträgt die Speicherdauer seit März 2023 nur noch sechs Monate. Wenn ein Eintrag falsch ist – etwa weil die Forderung nie bestand oder bereits beglichen war –, können Sie über das SCHUFA-Online-Portal einen Berichtigungsantrag stellen. Bei klar falschen Einträgen ist die Auskunftei verpflichtet, den Eintrag innerhalb angemessener Frist zu prüfen und ggf. zu löschen.