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Privatinsolvenz

Privatinsolvenz, offiziell Verbraucherinsolvenz genannt, ist das gerichtliche Verfahren zur geordneten Schuldenbefreiung für überschuldete Privatpersonen. Seit der Reform 2020/2021 dauert das Regelverfahren nur noch drei Jahre (vorher sechs), an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht – der Schuldner ist dann von seinen verbleibenden Verbindlichkeiten befreit. Während der Wohlverhaltensphase gibt der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder ab, der es an die Gläubiger verteilt. Eine Privatinsolvenz hinterlässt erhebliche SCHUFA-Spuren: Sowohl die Insolvenzeröffnung als auch die Restschuldbefreiung werden eingetragen. Seit März 2023 werden Restschuldbefreiungs-Einträge bereits nach sechs Monaten gelöscht.

Ablauf der Privatinsolvenz

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern (meist über Schuldnerberatung)
  2. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren bei Scheitern der Einigung
  3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht
  4. Wohlverhaltensphase (3 Jahre) – Treuhänder verteilt pfändbares Einkommen
  5. Restschuldbefreiung – Befreiung von verbleibenden Verbindlichkeiten

DSL-Vertrag während Privatinsolvenz?

Während einer laufenden Privatinsolvenz ist ein regulärer DSL-Vertragsabschluss praktisch unmöglich – jede Bonitätsprüfung wird abgelehnt. SCHUFA-freie Angebote sind die einzige Option. Nach Restschuldbefreiung und Ablauf der 6-monatigen SCHUFA-Frist können Sie wieder reguläre Verträge abschließen, oft jedoch zunächst mit Sicherheitsleistung.